Bilinguales Profil der FES

1. Grundlegendes: Was ist bilingualer Unterricht („Bili“)?

Bilingualer Unterricht ist Sachfachunterricht, der in einer Fremdsprache unterrichtet wird. Die Sprache ist nicht der Lerngegenstand, sondern das Kommunikationsmedium. An der Friedrich-Ebert-Schule wird „Bili“ derzeit in den Sachfächern Erdkunde, Geschichte sowie Politik und Wirtschaft angeboten, die in der Fremdsprache Englisch unterrichtet werden. Inhaltlich orientiert sich der Unterricht an den hessischen Curricula der Sachfächer.

 

2. Welche Vorteile hat bilingualer Unterricht?

Durch bilingualen Unterricht gewinnen die Schülerinnen und Schüler einen umfangreicheren Sprachwortschatz in der Fremdsprache. Dies ermöglicht ihnen vor allem Vorteile bei der interkulturellen Verständigung und nicht zuletzt im Englischunterricht. Es hilft den Schülerinnen und Schüler, fremdsprachliche Texte leichter zu durchdringen und eine höhere Kompetenz in der englischen Sprache zu erlangen.

Weiterhin schafft bilingualer Unterricht für die Schülerinnen und Schüler langfristig sehr gute Ausgangsbedingungen, um beispielsweise ein Studium zu bewältigen, bei dem Fremdsprachen eine immer wichtigere Rolle zu Zeiten der Globalisierung spielen.

Alle Vorteile auf einen Blick findest du auf unserem Informationsflyer: Vorteile des bilingualen Unterrichts

3. Wie ist der bilinguale Unterricht an der FES organisiert?

Um die Schülerinnen und Schüler sprachlich, inhaltlich und methodisch auf den bilingualen Sachfachunterricht vorzubereiten, besuchen sie in den Jahrgangsstufen 5 und 6 den sogenannten erweiterten Englischunterricht. Dieser ist jedoch nicht als Nachhilfestunde zu verstehen. Ab Klasse 7 wird „Bili“ an der FES im Kurssystem unterrichtet, d.h. die Schülerinnen und Schüler verlassen für den Unterricht im bilingual unterrichteten Sachfach den Klassenverband und finden sich in kleineren klassenübergreifenden Lerngruppen ein. Der bilinguale Unterricht verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Jahrgänge:

  • Jahrgang 5 / 6: erweiterter Englischunterricht
  • Jahrgang 7: Erdkunde
  • Jahrgang 8: Geschichte
  • Jahrgang 9: Geschichte
  • Jahrgang 10 bis Q4: Politik und Wirtschaft

 

Die Schülerinnen und Schüler erhalten nach vier Jahren durchgängig belegtem bilingualem Unterricht (Jg. 7-10) ein bilinguales Zertifikat. Wird „Bili“ in der gymnasialen Oberstufe durchgehend belegt, kann es laut OAVO (Oberstufen- und Abiturverordnung) als Abiturfach gewählt werden. An der FES besteht die Möglichkeit, eine bilinguale Abiturprüfung in Politik und Wirtschaft abzulegen.
Mit dem Abiturzeugnis wird zudem ein weiteres Zertifikat ausgestellt, welches die mehrjährige Teilnahme am bilingualen Unterricht nachweist. Belegt die Schülerin/der Schüler zusätzlich Englischleistungskurs, wird bei ausreichender Leistung auf dem Abiturzeugnis die Niveaustufe C1 ausgewiesen. Dies ist die höchste Niveaustufe des europäischen Referenzrahmens für Sprachen, die im schulischen Rahmen vergeben wird. Das C1 Niveau wird weltweit anerkannt.

 

4. Wer unterrichtet „Bili“?

In den Jahrgängen 5 und 6 erfolgt der erweiterte Englischunterricht in der Regel durch die Englischlehrkraft. Ab Jahrgang 7 wird „Bili“ durch Englischlehrkräfte unterrichtet, deren zweites Fach eines der Sachfächer Erdkunde, Geschichte oder Politik und Wirtschaft ist.

 

5. Wer „darf“ den bilingualen Unterricht besuchen?

Der bilinguale Unterricht steht grundsätzlich allen Kindern des Gymnasialzweigs offen. Die Teilnahme ist jedoch an bestimmte Kriterien geknüpft: u.a. Neugier, Motivation und „gute“ Leistungen im Fach Englisch. Dieser Unterricht erfordert von den Kindern zusätzliche Leistungsbereitschaft. Kinder mit schwächeren Leistungen und entsprechend fehlender Befürwortung für eine Gymnasialklasse sollen deshalb an diesem Unterricht nicht teilnehmen.

 

6. Wird der bilinguale Unterricht benotet?

Der Vorbereitungsunterricht in den Jahrgängen 5 und 6 wird noch nicht benotet. Die Teilnahme wird jedoch im Zeugnis vermerkt. Ab Klasse 7 wird der bilinguale Unterricht benotet und ist versetzungsrelevant. „Bili“ zählt dann als reguläres Nebenfach, welches bei Versetzungsgefährdung durch andere Fächer ausgeglichen werden kann. Pro Schulhalbjahr wird eine Lernkontrolle geschrieben, diese macht 1/3 der Zeugnisnote aus. Die mündliche Leistung zählt 2/3. „Bili“ gilt als Sachfach. Rechtschreib- und Grammatikfehler werden daher in der Fremdsprache nicht bewertet. Bei Unsicherheiten und Verständnisschwierigkeiten dürfen die Schülerinnen und Schüler auch auf Deutsch fragen bzw. antworten.

 

7. Kann ich mein Kind aus dem bilingualen Zweig auch wieder abmelden?

Eine von den Eltern gewünschte Abmeldung aus dem bilingualen Fachunterricht kann zum Schuljahresende erfolgen. Das entsprechende Formblatt Abmeldung bilinguales Profil zur Abmeldung finden Sie hier und im Downloadbereich. Um eine fundierte Entscheidung im Sinne des Kindes zu treffen, laden wir die Eltern ein, Beratungsgespräche mit der bilingualen Fachlehrkraft und gegebenenfalls der Klassenlehrkraft zu führen. Dies gilt im Falle von jeglichen Schwierigkeiten im bilingualen Kurs. Die Fachlehrkräfte stehen Ihnen gerne bei Ihrer Entscheidungsfindung zur Seite.

 

8. Wie melde ich mein Kind zum bilingualen Unterricht an bzw. ab?

Die Anmeldung zum erweiterten Englischunterricht erfolgt über die Klassenlehrkraft der Grundschule, nachdem Sie einen Brief über die Aufnahme an die FES erhalten haben (Mitte Mai). Bis zu den Herbstferien haben alle angemeldeten Kinder die Möglichkeit, den bilingualen Unterricht unverbindlich kennenzulernen, um gemeinsam mit Eltern und Lehrkräften über den Verbleib in „Bili“ zu entscheiden.

 

Grundsätzlich gilt:

Eine von den Eltern gewünschte Abmeldung aus dem bilingualen Unterricht darf nur zum Schuljahresende in schriftlicher Form erfolgen. Bitte verwenden Sie hierzu das Formblatt im Downloadbereich und geben Sie dieses bei der Gymnasialzweigleitung ab.
Der bilinguale Sachfachunterricht ab Jahrgang 7 darf nur unter der Bedingung besucht werden, dass die Schülerinnen und Schüler durchgängig am Vorbereitungsunterricht in Jahrgang 5 und 6 teilgenommen haben. Für die Teilnahme am bilingualen Unterricht ab Jahrgang 7 spricht die „Bili-Lehrkraft“ eine Empfehlung aus und bietet den Eltern Beratung an. Im Anschluss melden die Eltern ihr Kind für den bilingualen Sachfachunterricht an bzw. ab. Ein Quereinstieg in „Bili“ ist nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Schulwechsel an die FES, Muttersprachler) möglich und muss von der Schule im Einzelfall geprüft werden.